Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Studienplatzklage ist ein relativ komplexes Verfahren, dass natürlich mit den verschiedensten Kosten verbunden ist. Es fallen verschiedene Gebühren an, die man als Studienplatzkläger erst einmal aufbringen muss.
Kosten des eigenen Anwalts
Zunächst einmal müsst ihr die Gebühren für euren eigenen Anwalt tragen. Wie hoch diese sind, richtet sich zum einen danach, ob die Anwälte mit einem Pauschalhonorar bezahlt werden oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt abrechnen. Außerdem hat natürlich die Anzahl der verklagten Universitäten einen EInfluss auf die Höhe der Kosten. Es ist zu beachten, dass im Pauschalhonorar zumeist nicht die Kosten für ein eventuell anfallendes Hautsacheverfahren oder die Umwandlung von einen vorläufigen in einen endgültigen Studienplatz inbegriffen sind. Grundsätzlich dürfen die Anwaltskosten die gesetzlichen Mindesgebühren nicht unterschreiten, so dass man bei einem Pauschalhonorar immer auf den genauen Inhalt achten sollte.
Gerichtskosten
Neben den Kosten für den eigenen Anwalt kommen weiterhin die Gerichtskosten hinzu. Diese fallen für jedes einzelne Verfahren an. Grundsätzlich richtet sich die Gerichtsgebühr nach der Höhe des Streitwertes, welche von den Gerichten festgesetzt wird und unter diesen stark variiert. Es ist zu beachten, dass diese jeweils für die EIlverfahren als auch ggf. für die Hauptverfahren anfallen. Oftmals kommt es in den Verhandlungen zu einem Vergleich, so dass auch hier grds. die Hälfte der Gebühren von dem Kläger zu zahlen ist.
Kosten der gegnerischen Anwälte
Da die Hochschulen oftmals auch von Anwälten vertreten werden, müssen diese Kosten auch teilweise von den Klägern übernommen werden. Wie hoch diese Gebühren sind, kommt immer auf den Ausgang des Verfahrens an.
Wie werden die Kosten verteilt und wer trägt diese?
Natürlich ist auch von Bedeutung, wer denn nun diese ganzen Kosten zu tragen hat. Der Grundsatz, dass der Unterlegene die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen hat, gilt hier nicht immer. Wenn man zu dem Ergebnis kam, dass mehr Studienplätze zur Verfügung gestellt werden müssen und es zu einem Losverfahren kommt, werden nicht die gesamten Kosten der jeweiligen Hochschule auferlegt. Hier wird dann eine so genannte Kostenquote festgelegt. Diese berechnet sich aus den neu zur Verfügung gestellten Studienplätzen und den darum streitenden Studienplatzklägern. Natürlich gibt es scharfe Kritik gegen eine solche Rechtssprechung und auch das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben sich hier schon eingeschaltet.
WIe kann man eine Studienplatzklage finanzieren?
Durch eine Studienplatzklage können so also erhebliche Kosten entstehen und natürlich ist es dann wichtig zu wissen, welche Hilfen man hier zusätzlich in Anspruch nehmen kann.
Prozesskostenhilfe
Man kann zum Beispiel eine Prozesskostenhilfe beantragen. Diese Hilfe kann man als Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens beantragen, wenn man selbst als bedürftig gilt. Bei einer Studienplatzklage ist es in der Regel aber auch so, dass hier die Eltern ebenfalls bedürftig sein müssen. Um die Prozesskostenhilfe anerkannt zu bekommen, muss man als Studienplatzkläger die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die der Eltern offenlegen. Ein weiterer wichtiger Punkt, um diese Hilfe zu bekommen, ist, dass die entsprechende Klage Aussicht auf Erfolg hat. Bei den Studienplatzklagen ist dies nicht immer so einfach, weil die Verwaltungsgerichte häufig damit argumentieren, dass man in vielen Fällen nur die Teilnahme an einem Losverfahren erstreitet. Von einem Erfolg kann in dieser Sache nicht ausgegangen werden. Bei einer Studienplatzklage ist es ind er Regel schwer, die Prozesskostenhilfe anerkannt zu bekommen. Wen ndies aber dennoch gelungen ist, trägt die Staatskasse die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts. Die Kosten der Hochschule werden von der Prozesskostenhilfe hingegen nicht übernommen und wenn man dann im Verfahren unterliegt, muss man selbst diese Kosten tragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der hier Beachtung finden sollte, betrifft die Rückzahlung der PKH. Wenn man innerhalb von vier Jahren den Status eines Bedürftigen verliert, kann die Staatskasse diese zurückfordern.
Rechtschutzversicherung
Eine weitere wichtige Möglichkeit, wenn es um die Kostenübernahme geht, ist die Rechtschutzversicherung. Die Kosten für eine solche Klage können von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden, jedoch gibt es auch hier einige Auflagen. Der Rechtsschutz muss dazu das verwaltungsgerichtliche Verfahren umfassen und die Wartezeit der Versicherung muss bedacht werden. In letzter Zeit haben jedoch sehr viele Rechtschutzversicherungen diese Klagen aus Ihren Bedingungen herausgenommen. Welche das jetzt noch übernehmen, sollte beim Rechtsanwalt erfragt werden.






