Studienplatzklagen in anderen NC-Studiengängen
2010.07.16
Wie bereits berichtet, gibt es mittlerweile in den meisten Studienfächern Zulassungsbeschränkungen. Auch in diesen NC-beschränkten Studienfächern kann eine Studienplatzklage durchgeführt werden. Im Gegensatz zu den typischen Studienplatzklagen wie in der Medizin beispielsweise sind hier die Erfolgschancen deutlich höher, da es deutlich weniger Antragsteller gibt. Studienfächer, in denen auch Studienplatzklagen durchgeführt werden, sind beispielsweise:
- Biochemie
- Gesundheitswissenschaften
- Kommunikations- und Medienwissenschaften
- Lehramt an Gymnasien
- Medientechnik
- Politikwissenschaften
- Rehabilitations-, Förder- und Sonderpädagogik
- sprachwissenschaftliche Studiengänge
- Verlagsherstellung
- Wirtschaftswissenschaften
Die meisten Hochschulen sind zu einem Vergleich bereit, wenn die Zahl der Antragsteller gering ist. Durch die Umstellung von Diplom und Magister auf Bachelor und Master sind die Kapazitätsberechnungen der Universitäten oft fehlerhaft, mitunter ein Vorteil für die Studienplatzkläger.






