Wie lange dauert das Verfahren der Studienplatzklage?
Häufig hört man in den Medien, dass die deutschen Gerichte sehr langsam arbeiten und man mit unter Jahre auf eine Entscheidung warten muss. Wenn es nun um einen Studienplatz geht, wäre es nicht gerade sinnvoll, sollte ein solches Verfahren nun auch über mehrere Jahre laufen. In diesem Falle könnte man sich die ganze Arbeit sparen und warten, bis man zum Studium auf dem gewöhnlichen Weg zugelassen wird.
Aus diesem Grund wird hier ein Eilverfahren angestrebt, das dann auch relativ zeitnah entschieden werden kann. Grundsätzlich ist es aber so, dass es auch hier zu Verzögerungen kommen kann und je nach individueller Situation Zeit verloren geht. In den meisten Fällen wird das Eilverfahren innerhalb von wenigen Monaten entschieden, so dass das Studium dann in der Regel mit einer kleinen Verzögerung begonnen werden kann. Das Wintersemester beginnt meist im Oktober und man kann dann in den meisten Fällen davon ausgehen, dass gegen Ende Dezember eine Entscheidung im Eilverfahren gefallen ist. Im Sommersemester läuft dies äquivalent ab und man kann Ende Juni mit einer Entscheidung rechnen.
Man muss zudem immer daran denken, dass es auch zu einem Hauptsacheverfahren oder sogar zu einem Verfahren in der zweiten Instanz kommen kann. Zumeist bekommt man dann einen vorläufigen Studienplatz, den man unter Umständen wieder verlieren kann. Dies sollte jedoch eher die Ausnahme sein.
Hat diese Verzögerung Nachteile für mein Studium?
Viele angehenden Studenten machen sich Sorgen, ob diese Verzögerungen im Studium dann nicht zu Problemen führen, die dann wiederum das ganze Studium negativ beeinflussen können. Auch wenn es hier zu Verzögerungen kommt, die den optimalen Ablauf des Studiums gefährden können, stellt dies erstmal keinen Nachteil dar. Diverse Pflichtveranstaltungen können natürlich in diesem Semester zumeist nicht mehr bestanden werden, weil man zu viele Termine versäumt hat.
Den Stoff, der in dieser Zeit durchgenommen wurde, sollte man selbstverständlich nachholen, außerdem nutzen viele angehende Studenten die Verzögerung, um sich im Selbststudium in die Materie einzuarbeiten. Die Pflichtveranstaltungen kann man in den folgenden Semestern dann ohne weiteres nachholen und so vollwertige Prüfungsbescheinigungen erwerben. Im schlimmsten Fall werden alle Veranstaltungen nicht bestanden, doch kann man dann im folgenden Semester diese Veranstaltungen nachholen. Die gesamte Studienzeit wird damit auch nur um ein Semester erweitert, was im Vergleich zu mehreren Wartesemestern durchaus eine Verbesserung darstellt.
Hinzu kommt dann noch, dass viele Studenten im ersten Semester sich sowieso erstmal an das neue Leben gewöhnen müssen. Aus diesem Grund haben viele im ersten Semester Probleme und nehmen ein paar Veranstaltungen mit in das weitere Studium.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es in der Regel kein Problem darstellt, wenn man im ersten Semester nicht alle Veranstaltungen abschließen kann. Man hat während des restlichen Studiums genügend Zeit, diese Versäumnisse nachzuholen. Wie das Verfahren genau gestaltet ist und wie mit der Wartezeit umgegangen werden soll, kann ein erfahrener Rechtsanwalt beantworten.






