Voraussetzungen für die Studienplatzklage

Welche Voraussetzungen müssen für eine Studienplatzklage vorliegen?

Damit man eine Studienplatzklage durchführen kann, ist es sehr wichtig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, ohne die es erst gar nicht zu einer solchen Verhandlung kommen kann.

Die erste Voraussetzung ist das Innehaben der allgemeinen Hochschulreife oder ggf. der fachgebundenen Hochschulreife. Ohne das Abitur ist eine Studienplatzklage unmöglich.

Weiterhin muss man sich überhaupt für einen Studienplatz beworben hat. Natürlich muss es sich hierbei um eine Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, die häufig bei der ZVS erfolgt. Für einen zulassungsfreien Studiengang macht es keinen Sinn und es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Wurde man nicht zum Studium zugelassen, erhält man einen Ablehnungsbescheid von der ZVS oder der entsprechenden Hochschule. Diese Voraussetzungen sind zunächst bei einer Klage dringend notwendig.

Es gibt jedoch auch noch zusätzlich einige wichtige Dinge zu beachten, wenn man eine Studienplatzklage einleiten möchte. Zum Beispiel muss die Bewerbung form- und fristgerecht bei der entsprechenden Institution eingegangen sein. Wird man wegen einer nicht ordnungsgemäßen Bewerbung abgelehnt, so hat man anschließend auch nicht die Möglichkeit eine Studienplatzklage anzustreben. Früher wurde dann auch sehr häufig die ZVS verklagt, doch auf Grund vieler gerichtlicher Entscheidungen verspricht eine solche Klage nur noch sehr wenig Erfolg.

Wichtig ist noch, dass man etwa in Studiengängen, wo ein Eignungstest absolviert werden muss (Bsp. Sportstudium), dieser bestanden sein muss. Ohne diese Voraussetzung ist eine Klage in diesem Studiengang auch nicht möglich.

Weitere Voraussetzungen und genauere Angaben kann auch hier ein auf das Hochschulrecht spezialisierter Rechtsanwalt liefern.