Allgemeines zur Studienplatzklage

Das Studium als Ziel nach der Schule

Wenn man die Allgemeine Hochschulreife hinter sich gebracht hat, dann ist das Schulleben ein für alle Mal vorbei und man muss sich überlegen, wie es im Leben weitergehen soll. Viele möchten dann einen neuen Lebensabschnitt beginnen und ein Studium an einer Hochschule absolvieren. In diesem Bereich gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, doch man wird meistens schon direkt zu Beginn mit vielen verschiedenen Hürden und Schwierigkeiten konfrontiert. Es ist schon eine Herausforderung, dass man sich für eine Hochschule, einen neuen Wohnort und ein Studienfach entscheiden muss. Wenn jedoch diese Fragen geklärt sind, dann beginnen erst die wirklichen Schwierigkeiten. Man muss sich den teilweise sehr harten Auswahlverfahren stellen und nicht selten erhält man hier eine Absage.

Nun hat man verschiedene Möglichkeiten, wie man auf diesen Umstand reagieren kann. Man kann zum Beispiel ein Wartesemester zwischenschieben oder den Weg über eine Studienplatzklage gehen.

Warum ist eine Studienplatzklage überhaupt notwendig und worauf wird sie gestützt?

Auf Grund knapper Staatskassen sind die finanziellen Mittel für den Bildungsbereich bzw. die Hochschulen knapp. Dies führt dazu, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden kann.

Viele Universitäten haben als Reaktion darauf in den meisten Studiengängen ein Auswahlverfahren oder einen Numerus Clausus eingeführt. Nun kann es vorkommen, dass man auf Grund dieser Gegebenheiten nicht das Fach studieren kann, welches man bevorzugt.

Das Grundgesetz garantiert aber, dass jeder Mensch in unserem Land die freie Berufswahl besitzt und aus diesem Grund auch sein Studium frei wählen kann. Hierbei müssen die Studienbewerber eine gleichmäßige Berücksichtigung bei der Vergabe der Studienplätze vorfinden. Das heißt aber nicht, dass die Hochschulen keine objektiven Kriterien auf Grund der begrenzten Kapazitäten aufstellen dürfen. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig. Die Hochschulen sind jedoch dazu verpflichtet, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen.

Eine Studienklage nutzt nun diese Feststellungen aus, in der behauptet wird, dass die Universität ihre Kapazitäten, die in den offiziellen Zahlen angegeben werden, nicht vollständig ausschöpft. Die Universität meldet in bestimmten Fachbereichen die Studienplätze der ZVS und für diese betreibt man eine Auswahl.

Wenn das Studium beginnt

Wenn man dann irgendwann den gewünschten Studienplatz bekommen hat, beginnt eine der interessantesten Phasen des Lebens. Meistens lebt man nun zum ersten Mal alleine in einer Wohnung oder einer Wohngemeinschaft. Zudem muss man den Tagesablauf alleine bestimmen und sich um alle Kleinigkeiten des Alltags selbst kümmern. Das Studium ist eine sehr wohl spannendsten Episoden des Lebens und neben dem Fachwissen lernt man auch sehr viel fürs Leben.