Welche Strategien gibt es für eine Studienplatzklage?
Wenn man eine Studienplatzklage anstrebt, kann es sinnvoll sein, mit verschiedenen Strategien vorzugehen und so die Chancen zu erhöhen.
Mehrere Hochschulen verklagen
Sehr häufig werden mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagt, um die Chancen deutlich zu steigern. Wenn man nun bei einer Hochschule angenommen wird, kann man später immer noch mit Hilfe eines Studienplatztausches an die bevorzugte Hochschule wechseln. Alle Hochschulen zu verklagen, die dieses Studienfach anbieten, ist in der Regel nicht sinnvoll und kostet auch dementsprechend viel Geld. Ein guter Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, weiß grundsätzlich bei welchen Hochschulen die Chancen am größten sind.
Klage im Sommersemester
Weiterhin kann der richtige Zeitpunkt für eine Studienplatzklage relevant sein. Man hat hierzu zweimal pro Jahr die Chance, einmal im Wintersemester und einmal im Sommersemester. Wenn man sich für das Sommersemester entscheidet, kommen hier in der Regel etwas weniger Bewerber vor und somit ist die Anzahl der Studienplatzkläger deutlich geringer. Es ist aber zu beachten, dass nicht alle Universitäten jeden Studiengang im Sommersemester anbieten. Außerdem empfielt es sich auch hier, dringend einen Rechtsanwalt zu konsultieren und zu besprechen, ob das im Einzelfall auch wirklich sinnvoll ist.
Doppelstrategie
Eine weitere Strategie betrifft den Studiengang Humanmedizin. Gerade bei diesem Studiengang gibt es eine sehr starke Konkurrenz. Auch die Anzahl der Studienplätze in diesem Fachbereich ist nicht zu unterschätzen und damit sinken auch die Chancen, dieses Studium antreten zu können. Nun gibt es hier aber einen Trick, mit dessen Hilfe man die eigenen Chancen steigern kann. Man strengt gleichzeitig eine Studienplatzklage in den Bereichen Humanmedizin und Zahnmedizin an. Die Chancen in der Zahnmedizin sind ein wenig besser und durch eine Klage in beiden Studiengängen hat man dann auch die erhöhte Möglichkeit in einem der beiden Studienfächer angenommen zu werden. Wenn man nun in der Zahnmedizin angenommen wird, kann man in einem späteren höheren Semester ggf. einen Wechsel hin zur Humanmedizin vollziehen. Über diesen Umweg gelangt man doch noch zum Wunschstudium. Der Nachteil bei dieser Option betrifft die Kosten. Man muss sich hier in zwei Fachrichtungen einklagen und aus diesem Grund können sich die Kosten auch schnell verdoppeln.
Einklagen in höheres Semester
Weiterhin kann man sich auch in ein höheres Semester einklagen. Während eines Studiums kommt es sehr häufig zu Abbrüchen und Studienortwechseln, so dass aus diesem Grund die Kapazitäten eines Studiengangs in höheren Semestern variieren. Aus diesem Grund kommt es etwa in Medizin vor, dass manche Studenten zunächst ins Ausland gehen und nach dem Physikum sich wieder in Deutschland bewerben und ggf. klagen.
Diese Strategien können natürlich auch miteinander kombiniert werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die richtige Strategie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.






