Entscheidung der Kapazitätsklage

Wie wird über eine Kapazitätsklage entschieden?

Die Entscheidung über einen Antrag kann positiv oder negativ sein. Sollten die neu geschaffenen Studienplätze für alle Studienplatzkläger ausreichen, werden diese direkt zum Studium zugelassen. Sollten mehr Kläger vorhanden sein, als neue Plätze geschaffen wurden, so entscheidet in einem solchen Fall das Los. Bei dieser Verlosung herrscht Chancengleichheit und jeder Studienplatzkläger hat die gleiche Chance auf die Zulassung zum Studium. Die nun zugelassenen Studienbewerber bekommen nach der Verlosung die Entscheidung übersandt. Im positiven Fall muss sich der Student nun innerhalb einer Frist an der Hochschule einschreiben. Falls diese Frist nicht genutzt wird, ist der Studienplatz endgültig verloren.

Nun kann es aber auch sein, dass das Verwaltungsgericht zu dem Beschluss kommt, dass die Hochschule ihren Aufgaben in vollem Umfang gerecht wurde und keine neuen Studienplätze zu schaffen sind. Dann hat man noch die Möglichkeit, die 2. Instanz anzurufen oder auf das nächste Semester zu warten. Man muss hierzu eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen, welches sich dann mit dem entsprechenden Sachverhalt genauer auseinandersetzt. Mit einer solchen Beschwerde werden jedoch auch noch zusätzlich Kosten verursacht. In diversen Einzelfällen kann eine solche Beschwerde durchaus Sinn machen, jedoch ist hier eine genaue Absprache mit dem Anwalt zu treffen.