Wie läuft eine Studienplatzklage ab?
Der Ablauf einer Studienplatzklage kann mitunter sehr komplex sein und aus diesem Grund ist es wichtig sich über diese verschiedenen Themen genauer zu informieren.
Bei der Studienplatzklage handelt sich zunächst um einen Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Doch bevor man diesen gerichtlichen Weg beschreitet, ist es nötig, dass man ein Verwaltungsverfahren an der Hochschule einleitet und dort einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität einreicht. Das was man allgemein als Studienplatzklage bezeichnet beginnt schon mit diesem Schritt. Entgegen der Vermutung vieler Laien wird die Klage nicht gegen die ZVS gerichtet, sondern gegen die Hochschule, bei der man das Studium beginnen möchte. Hierbei muss man beachten, dass die ZVS nur eine zentrale Vergabestelle für Studienplätze ist. Die freien Studienplätze werden dieser Institution gemeldet und anschließend nach speziellen Verfahren unter den Bewerbern verteilt. In einer Studienplatzklage richtet man sich jedoch gegen die vorgegebene Kapazität, die von den Hochschulen festgelegt wird und aus diesem Grund muss man sich dann auch an diese Institution wenden.
Wenn dann auch der Antrag auf eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten abgelehnt wurde, muss man anschließend gegen diese Entscheidung einen Widerspruch einlegen, damit diese Ablehnung nicht bestandskräftig wird und man sich damit den Weg vor das Verwaltungsgericht verbaut. Nun gibt es jedoch Bundesländer, in denen man direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen muss, damit diese Ablehnung nicht bestandkräftig wird. Wichtig ist dann auch festzuhalten, dass ein solcher Widerspruch schriftlich eingelegt werden muss, damit er anerkannt wird. Zudem ist es wichtig, dass man die verschiedenen Fristen einhält. Dieses Widerspruchsverfahren wird dann mit der Ablehnung des Widerspruchs beendet und eine Frist für eine Klage beim Verwaltungsgericht festgesetzt.
Im nächsten Schritt beginnt die eigentliche Studienplatzklage, weil alle anderen Optionen, um an den Studienplatz zu kommen, gescheitert sind. Es müssen nun Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten gestellt werden, damit diese noch für das laufende Semester bearbeitet werden können. Hierzu muss man sich grundsätzlich an das Verwaltungsgericht wenden, in dessen Gerichtsbezirk die entsprechende Hochschule sitzt. In der Regel muss man diesen Antrag schriftlich Stellen und einige wichtige Fristen beachten.
Der interessanteste Teil dieses Antrags ist die Antragsbegründung, in der man die Tatsachen glaubhaft darlegen muss. Hier muss nun der Anspruch auf die Zulassung begründet werden.
Wenn der Antrag eingereicht wurde, wird das Verfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht setzt sich anschließend mit der entsprechenden Hochschule in Verbindung und versucht von dort alle notwendigen Unterlagen zu bekommen. Bis dann alle organisatorischen Hürden genommen wurden, kann sehr viel Zeit vergehen und bis zu einer Entscheidung kann es teilweise mehrere Monate dauern. Während dieses Verfahrens erfolgt die Überprüfung der Kapazitäten der Hochschule. Wenn das Gericht zu der Erkenntnis kommt, dass die Hochschule bei der Berechnung Fehler gemacht hat, müssen neue Studienplätze geschaffen werden.
Oftmals kommt es in diesem Verfahren zu Vergleichen, in denen sich die Anwälte mit den Hochschulen auf eine bestimmte Anzahl an Plätzen einigen.






