Kann man die Studienplatzklage auch ohne Anwalt durchführen?
Bei vielen Studienplatzklägern stellt sich die Frage, ob sie einen solchen Rechtsstreit mit oder ohne Rechtsanwalt durchziehen sollen. Hier muss man dann die verschiedenen Vor- und Nachteile genau abwägen. Diese Frage ist aus diesem Grund relevant, weil man in der 1. Instanz eines Verwaltungsgerichts auch ohne einen Anwalt klagen kann, da hier kein Anwaltszwang besteht und der Studienplatzkläger sich auch selbst vertreten darf.
Der wohl einzige Nachteil, der gegen einen Anwalt spricht, sind die hohen Kosten, die dadurch entstehen können.
Auf der anderen Seite gibt es aber viele verschiedene Vorteile, die für die Klage mit einem Rechtsanwalt sprechen. Wenn man ohne juristische Kenntnisse ein derart komplexes Verfahren betreibt, kann es hier zu verschiedenen Fehlern kommen, die letztendlich die Zulassung zum Studium kosten können. Bei einer Studienplatzklage müssen viele verschiedene Formalien beachtet werden. So ist es etwa sehr wichtig, dass die Fristen oder Formalien der Anträge eingehalten werden. Außerdem kann in materieller Hinsicht die Klage auf eine fehlerhafte Begründung gestützt werden. Diese Dinge können für Laien sehr aufwändig sein und schnell zu Fehlern führen.
Es ist also empfehlenswert, sich während eines solchen Verfahrens auf die Sachkenntnis eines fachkundigen Anwalts zu verlassen. Kleinigkeiten sind gerade in juristischen Streitigkeiten oftmals entscheident!
Ein weiterer wichtiger Punkt, den man hier nicht außer Acht lassen sollte, betrifft den organisatorischen Aufwand, den gerade mehrere parallele Verfahren mit sich bringen. Diese organisatorische Leistung erfordert eine gründliche Planung und viel Erfahrung, damit hier keine ernsten Fehler begangen werden und man sich so den Weg in eine neue Zukunft verbaut. Ein weiterer Vorteil, den man durch einen Rechtsanwalt erhält, ist die kompetente Beratung. Egal, welche Fragen während des Verfahrens auftreten, mit einem Rechtsanwalt hat man jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der sich um die verschiedenen Fragen kümmert und diese zusammen mit dem Studienplatzkläger klärt. Wenn man selber mal ein Gerichtsschreiben in der Hand hält, muss man dieses erstmal verstehen können. Dies wird ohne Rechtsanwalt nur schwer gelingen.
Aus diesen Gründen werden auch fast alle Kapazitätsklagen mittels Anwalt durchgeführt. Insgesamt ist es nur ein einstelliger Prozentsatz an Klägern, die sich nicht auf die qualifizierte Hilfe eines Rechtsanwalts verlassen.
Schließlich muss man sich spätestens, wenn die Klage vor das Oberverwaltungsgericht geht, einen Rechtsanwalt nehmen, weil in dieser Instanz Anwaltszwang besteht.
Wie finde ich den passenden Anwalt für die Studienplatzklage?
Sehr häufig stellt sich dann die Frage, wie und nach welchen Kriterien man nun den passenden Anwalt finden kann. In erster Line ist die Auswahl des richtigen Anwalts eine Frage des Vertrauens. Man benötigt einen kompetenten Partner, dem man vertraut und dessen Kompetenzen überzeugen. Da die Kapazitätesverfahren recht komplex sind und gerade die Erfahrung sehr wichtig ist, sollte man sich einen Anwalt nehmen, der schon viele Studienplatzklagen erfolgreich durchgeführt hat.
Neben diesen beiden wichtigen Faktoren spielen jedoch auch noch andere Aspekte eine entscheidende Rolle. Zum Beispiel sollte man darauf achten, wie schnell ein Anwalt auf diverse Anfragen reagiert und ob dieser dann auch persönlich erreichbar ist. Wenn diese beiden Punkte positiv aufgefallen sind, kann man in den meisten Fällen von einer guten Zusammenarbeit ausgehen, die dann auch zum Erfolg führen kann.
Schließlich sind die Kosten ein weiterer sehr wichtiger Aspekt. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung eine genaue Kostenaufstellung, am besten schriftlich, erteilen zu lassen. Dies kann zusätzliches Vertrauen schaffen und man weiß in jedem Fall, welche finanzielle Belastung einen erwartet. Zudem kann es ganz nützlich sein, wenn der Rechtsanwalt auch auf die individuellen Bedürfnisse eingeht. So sind die einzelnen Vorlieben des Studienplatzklägers zu beachten, bevor man sich an die Auswahl der relevanten Hochschulen macht.
Aber vorsicht, gerade in den medizinischen Studiengängen sollte es nicht danach gehen, wo man studieren kann, sondern es zählt nur, dass man überhaupt einen Studienplatz erhält!
Anwaltsverzeichnis
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